Grundregel § 1 StVO
- Vorsicht und gegenseitige Rücksicht als oberstes Gebot
- Niemand darf gefährdet, geschädigt oder behindert werden
- Antizipatives, vorausschauendes Fahren
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Wie funktioniert das Verkehrssystem aus Mensch, Fahrzeug und Straße? Thema 4 vermittelt die Grundregel der StVO und zeigt, welche Straßenarten es gibt und wer sie nutzen darf.
Fragen zur Grundregel, zu verkehrsberuhigten Bereichen und zur Nutzung von Sonderspuren sind regelmäßig in der Prüfung.
Nur Schrittgeschwindigkeit, also etwa 4-7 km/h. Fußgänger dürfen die ganze Straße nutzen und Kinderspiel ist überall erlaubt.
Nein. Außer es ist durch ein Zusatzschild ausdrücklich für andere Fahrzeuge wie Taxis oder Radfahrer freigegeben.