Unfall und Erste Hilfe
- Unfallstelle absichern: Warnblinklicht, Warnweste, Warndreieck (50 m innerorts, 100 m außerorts, 200 m Autobahn)
- Notruf 112, betroffene Personen versorgen, stabile Seitenlage
- Pflicht zur Hilfeleistung (§ 323c StGB)
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Was tun bei Unfall, Panne oder am Bahnübergang? Thema 11 vermittelt das richtige Verhalten in Notfällen und zeigt die rechtlichen Folgen von Verkehrsverstößen.
Fragen zu Warndreieck-Abstand, Notruf und Verhalten am Bahnübergang sind Klassiker mit hoher Punktzahl.
Innerorts mindestens 50 Meter, außerorts 100 Meter und auf der Autobahn 200 Meter hinter dem stehenden Fahrzeug.
Fahrerflucht ist eine Straftat (§ 142 StGB) und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren sowie Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden.